13.12.2016 - 9.5 Nutzung der Übergangsfrist aus der Neuregelung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.5
- Gremium:
- Stadtvertretung Röbel/Müritz
- Datum:
- Di., 13.12.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Guth
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt, die mit der Neuregelung des § 2 b Umsatzsteuergesetz für die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand verbundene Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 zu nutzen.
Die Stadt Röbel/Müritz erklärt, dass sie für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführte Leistungen § 2 Absatz 3 in der am 31.12.2015 geltenden Fassung anwendet.
Dafür ist durch die Verwaltung bis zum 31.12.2016 eine entsprechende Optionserklärung an das Finanzamt Waren zu stellen.
