17.11.2016 - 5.5 Nutzung der Übergangsfrist aus der Neuregelung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Gremium:
- Finanzausschuss Röbel/Müritz
- Datum:
- Do., 17.11.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Guth
Wortprotokoll
Herr Westerkamp bringt die Vorlage ein. Frau Guth erläutert die beschlossenen neuen Regelungen für Kommunen in Bezug auf die Umsatzbesteuerung.
Es werden von den Änderungen betroffene Bereiche angesprochen, aber die neuen Verfahrensweisen bedürfen noch einer genauen Überprüfung. Dafür soll die Übergangsfrist bis Ende 2020 genutzt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt, die mit der Neuregelung des § 2 b Umsatzsteuergesetz für die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand verbundene Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 zu nutzen.
Die Stadt Röbel/Müritz erklärt, dass sie für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführte Leistungen § 2 Absatz 3 in der am 31.12.2015 geltenden Fassung anwendet.
Dafür ist durch die Verwaltung bis zum 31.12.2016 eine entsprechende Optionserklärung an das Finanzamt Waren zu stellen.
