27.09.2016 - 12.5 Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Röbel/Mürit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.5
- Gremium:
- Stadtvertretung Röbel/Müritz
- Datum:
- Di., 27.09.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Renate Utecht
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel-Müritz beauftragt das Amt Röbel-Müritz die gemäß des „Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG)“ vom 21. Dezember 2015 in § 2 Absatz 1 Punkt 1 aufgeführte Verpflichtung der Gemeinden zur Erstellung einer Brandschutzbedarfsplanung im Zusammenhang mit einer für das gesamte Amt Röbel-Müritz umfassenden Planung durch eine Fachfirma für Brandschutzplanung im Jahr 2017 erstellen zu lassen. Die notwendigen finanziellen Mittel werden in den Haushaltsplan des Amtes Röbel-Müritz für 2017 eingestellt und über die Amtsumlage der jeweiligen Gemeinde gedeckt.
Realisierung
Realisierung:
Mit der Beschlussfassung der Stadtvertretung Röbel/Müritz wurde das Amt Röbel-Müritz autorisiert die Brandschutzbedarfsplanung für die Stadt im Zusammenhang mit einer für das gesamte Amt umfassenden Planung im Jahr 2017 erstellen zu lassen. Mit dieser Maßnahme wird begonnen, sobald die notwendigen finanziellen Mittel im Amtshaushalt zur Verfügung stehen.
