21.06.2016 - 9.1 Änderung der Haushaltssatzung 2016

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Durch ein Versehen wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B in der Haushaltssatzung falsch ausgewiesen. Daher muss der Beschluss der Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2016 neu gefasst werden.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Änderung des § 5 der  Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt:

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 

a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

 

(Grundsteuer A) auf

280 v. H.

b)  für die Grundstücke

 

(Grundsteuer B) auf

350 v. H.

 

 

2. Gewerbesteuer auf

380 v. H.

 

 

 

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Realisierung

Realisierung:

 

Die Änderung der Satzung wurde der Kommunalaufsicht angezeigt. Die Veröffentlichung erfolgte in einer Sonderausgabe des Müritzanzeigers am 25.06.2016 und die öffentliche Auslegung vom 27.06.2016 bis 07.07.2016.

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