20.08.2015 - 6.1 Schullastenausgleich für Kinder aus Gotthun
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gotthun
- Datum:
- Do., 20.08.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Realisierung
Realisierung:
Die Gemeinde Gotthun zahlt für 21 Grund- und für 13 Regionalschüler den Schullastenausgleich an die Stadt Röbel7Müritz. Grundlage für die Zahlung ist die Schullastenausgleichsverordnung mit Festsetzung des Stichtages - amtliche Herbststatistik. Der Schullastenausgleich wird für Schüler erhoben, die am Stichtag (September 2014) in den Röbeler Schulen beschult wurden. 5 schulpflichtige Kinder aus der Gemeinde Gotthun sind im Sommer 2014 aus Bulgarien nach Gotthun gezogen, diese Kinder waren zum Stichtag in den Röbeler Schulen und für diese Kinder wurde der Schullastenausgleich berechnet. Der Stichtag für die amtliche Herbststatistik wird jedes Jahr neu festgelegt, diese Schülerzahlen sind dann wieder Grundlage der Berechnung für das nächste Jahr.
