23.06.2015 - 9.1 Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebes MüritzT...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt gemäß § 5 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 25. Februar 2008 (GVOBL.M-V S. 71) den Jahresabschluss des Eigenbetriebes MüritzTherme für das Jahr 2012 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 334.146,16 €.

Der Fehlbetrag ist entsprechend § 10 Abs. 9 der EigVO aus dem Haushalt der Stadt Röbel/Müritz auszugleichen.

Die Veröffentlichung erfolgt nach Beschlussfassung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Röbel/Müritz.

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Realisierung

Realisierung:

 

Der Landesrechnungshof hat mit Schreiben vom 15.04.2015 den Prüfungsbericht des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 der MüritzTherme unter Zurückstellung von Bedenken (Eigenkapitalquote = 16 %, Vorjahr = 12 %) freigegeben. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde bereits am 15.01.2015 erteilt. Am 23.06.2015 hat die Stadtvertretung den Jahresabschluss zum 31.12.2012 des Eigenbetriebes MüritzTherme beschlossen.

Die Veröffentlichung und Bekanntgabe erfolgt im Müritz-Anzeiger Nr. 15/2015 am 25.07.2015.