19.11.2015 - 5.1 Bestätigung überplanmäßiger Ausgaben

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Wortprotokoll

Herr Westerkamp bringt die Vorlage ein und bittet Frau Guth um weitere Erläuterungen.

Die Mehrkosten ergeben sich aus der Beckenkopfsanierung. Es haben sich zusätzliche Unterhaltungsmaßnahmen, z.B. an der Brandmeldeanlage und auch Ersatzinvestitionen ergeben. Des Weiteren wurden auch der verbrauchte Baustrom und das Bauwasser nicht

über die Baumaßnahme (nicht förderfähig) abgerechnet. Bei der Erstellung der Wirtschaftspläne ist nicht von einem so hohen Kostenaufwand ausgegangen worden. Die einzelnen Positionen auf dem Eigenbetriebskonto wurden für 2014 und 2015 genau analysiert und auch mit dem Bauamt die Notwendigkeit abgestimmt. Die Zusammenfassung für beide Jahre liegt der Vorlage bei.

Der Eigenbetrieb hatte schon seit 2013 eine schlechte Liquidität, aber 2013 ist eine Kreditrate erst im Folgejahr durch die Bank abgebucht worden. Das hat das Jahr 2014 zusätzlich finanziell belastet, aber durch die Brutto-Vorauszahlungen über den Stadthaushalt für die Baurechnungen ist das genauso wie die zusätzlich entstandenen Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten ausgeglichen worden. Die vom Finanzamt erstattete Vorsteuer ist 2014 nur anteilig an den Stadthaushalt überwiesen worden.

Am heutigen Tag fand eine erneute Abstimmung mit dem Bauamt statt. Im Ergebnis dessen

wurde festgestellt, dass in der Schließzeit ab Montag noch Baumängel beseitigt werden müssen. Die Kosten dafürnnen bis zu 5.000 € betragen. Aus diesem Grund sollte der Zuschuss an den Eigenbetrieb (nicht an den Betreiber) um 87.500 €. Die Beschlussvorlage ist für den Hauptausschuss entsprechend zu ändern.

Nach der Eigenbetriebsverordnung ist die Stadt für die Sicherung der Liquidität verantwortlich.

Der Zuschuss wird immer nur nach dem Vorliegen konkreter Rechnungen oder vertraglicher Verpflichtungen auf das Eigenbetriebskonto eingezahlt.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt für die Betreibung der MüritzTherme an den Eigenbetrieb zusätzliche Ausgaben in Höhe von 82.500 €.

Die benötigten finanziellen Mittel für die überplanmäßigen Ausgaben werden durch höhere Einnahmen bei der Gewerbesteuer gedeckt.

 

 

 

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