04.06.2015 - 5.5 Sanierung des Mühlenberges zur Herstellung eine...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Gremium:
- Finanzausschuss Röbel/Müritz
- Datum:
- Do., 04.06.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Heinz-Fritz Müller
Wortprotokoll
Es wurde eine neue Beschlussvorlage vor der Sitzung ausgegeben
Herr Westerkamp bringt die Vorlage ein. Der Bauausschuss hat der Vorlage so nicht zugestimmt. Die Kosten sollen 81 T€ nicht überschreiten. Es findet vor der nächsten Hauptausschusssitzung eine Ortstermin mit dem Bau- und Hauptausschuss statt.
Die einzelnen Vorhaben sind in der neuen Beschlussvorlage dargestellt worden.
Es müssen für die Herstellung der Sichtachsen Bäume gefällt werden.
Der Finanzausschuss stimmt den Änderungen zu. Fordert aber, dass geprüft wird, ob
der untere Bereich in der Mühle auch für Menschen mit Handicap zugänglich gemacht werden.
(Entscheidung aus der Vorortbesichtigung, dass ist aufgrund der baulichen Bedingungen nicht möglich.)
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Sanierung des Mühlenberges mit Städtebaufördermitteln.
Die Kostenschätzung der Baumaßnahme soll mit allen Kosten einschließlich Honoraren und Nebenkosten 81.000 € Brutto nicht überschreiten. Der Entwurf Variante 2 ist entsprechend anzupassen.
Es ist zwingend folgendes umzusetzen:
- eine sandgebundene oder gepflasterte Zuwegung mit Rasenbordeinfassung in annähernd barrierefreier Steigung, d.h. mit einem kleinen Vorplatz am Mühlengebäude und Rundum-Weg ohne Geländer, die Beständigkeit der Wege- und Platzflächen gegen Regenwasser muss gesichert sein,
- die Herstellung der Sichtachsen zu den beiden Kirchtürmen, dem Wasserturm und dem Astronomieturm der Schule auf dem Gildekamp und
- die energiesparende und wirtschaftliche Beleuchtung der Mühle, vorzugsweise mit LED.
- Es sind keine Eigenleistungen des Wirtschaftshofes außer Beräumung und Wiederaufstellung der Buden einzustellen.
- Auf die Ordnung des Bereiches am Hügelfuß zu den Gärten hin (Pflegeweg) wird verzichtet.
- Der Bewuchs mit Trockenrasen und Bocksdorn auf dem Hügel wird als geeignete Hangbefestigung beibehalten.
- Die Geländemodulation ist so vorzunehmen, dass die Bewirtschaftung der Rasenflächen mit Rasentraktor möglich ist.
Der Entfernung des Ahornbaumes und seiner Sämlinge wird ausdrücklich zugestimmt. Der Bewuchs an der Böschungskante und auf der Böschung ist so zu gestalten, dass die Blickbeziehungen längerfristig gewährleistet und der Blick auf die Mühle verbessert wird.
Das Gebüsch erhält dazu einen Formschnitt bzw. wird an der Kante entfernt oder wird an Fehlstellen in der Böschung attraktiv ergänzt. Störender Bewuchs wird entfernt.
Die Forderungen der Behindertenverbände, der Denkmalpflege und des Umwelt- und Naturschutzes sind zu beachten.
Bei der Geländemodulation ist das vorhandene Erdreich nach Möglichkeit wieder einzubauen.
