04.06.2015 - 5.3 Vorzeitige Ablösung von Ausgleichsbeträgen im S...

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Wortprotokoll

Herr Westerkamp bringt die Vorlage ein. Frau Guth gibt Erläuterungen aus der letzten

Beschlussfassung zur vorzeitigen Ablöse von Ausgleichsbeträgen im Jahr 2006r den Teilbereich II. Es gibt dieses Mal noch kein fertiges Gutachten, so dass auch noch keine konkreten Zahlen vorliegen.

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Beschlussvorschlag:

Im Sanierungsgebiet „Innenstadt“ ist im Jahr 2015 gemäß § 154 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) mit der vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge für die Grundstücke im III. Teilbereich zu beginnen.

Der III. Teilbereich umfasst die Grundstücke der:

-          Hanne-Nüte-Straße

-          Hohe Straße

-          Kosterstraße

-          nchkirchhof

-          pferwall

-          Unkel-Bräsig-Strat

-          Fritz-Reuter-Straße

-          Kurze Straße

-          Mauerstraße

-          Roßstraße

-          Wiesenstraße

-          Pferdemarkt

-          Marktplatz

-          Kirchplatz

Die vorzeitige Ablösung der Ausgleichsbeträge erfolgt auf der Grundlage des Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke.

 

 

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