04.09.2014 - 1 Eröffnung der Sitzung durch den Stadtvertreterv...

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Wortprotokoll

Der Stadtvertretervorsteher eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Mitglieder und Gäste. Die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Anwesenheit werden festgestellt. Der Ausschuss ist gem. § 30 Abs. 1 KV M-V beschlussfähig.