23.09.2014 - 10.10 1. Änderung der Baugestaltungssatzung/Innenstadt
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.10
- Gremium:
- Stadtvertretung Röbel/Müritz
- Datum:
- Di., 23.09.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Agnes Theuergarten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die 1. Änderung der Baugestaltungssatzung/Innenstadt vom 21.12.2011.
- § 8 der Baugestaltungssatzung/Innenstadt vom 21.12.2011 erhält folgende Fassung:
§ 8 Dacheinschnitte/Glasdachflächen
An Dachflächen im Geltungsbereich dieser Satzung sind Dachbalkone, Staffelgeschosse und Glasdachflächen nicht zulässig.
Dacheinschnitte mit Dachterrassen sind nur im Bereich der Traufe auf Gebäuderückseiten zulässig. Sie müssen die Vorgaben der Gestaltung einer Dachgaube dieser Satzung einhalten und zwingend ein Schleppdach erhalten. Die Tiefe des Dacheinschnitts darf ab Brüstung maximal 1,5 m betragen. Als Brüstung ist ein geschlossenes Ziegeldach in der Neigung des Hauptgebäudes aus mindestens 3 Reihen Tonziegeln oder Dachsteinen auszubilden. Darüber darf ein Metallgeländer zur Einhaltung der Mindesthöhe der Absturzsicherung aufgesetzt werden. Die Dachrinne darf nicht unterbrochen werden. Die Fenster und Türen zur Dachterrasse müssen die Vorgaben dieser Satzung für Fenster und Türen einhalten.
- Die dazugehörigen zeichnerischen Erläuterungen sind der Anlage zu entnehmen.
