23.09.2014 - 10.6 Satzungsbeschluss über die Satzung über die 1. ...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954), in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V. S. 777) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg der Stadt Röbel/Müritz alsbald ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg der Stadt Röbel/Müritz mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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