19.06.2014 - 11.5 Nachbargemeindliche Abstimmung zum vorhabenbezo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72 „Neubau Vereinsheim ESV“ der Stadt Waren (Müritz).

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Realisierung

Realisierung:

 

Die Stadt Waren (Müritz) wurde über die Beschlussfassung informiert.