Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter und Gäste.Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Anwesenheit werden festgestellt. Die Gemeindevertretung ist gem. § 30 Abs. 1 KV M-V mit 5 anwesenden von 7 Gemeindevertreter beschlussfähig.