19.12.2013 - 7.3 Nachbargemeindliche Abstimmung zur 2. Änderung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen den Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3Blum-Dreier-Peters“ der Gemeinde Klink.

 

Die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde wird durch die in Aufstellung befindliche Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3Blum-Dreier-Peters“ der Gemeinde Klink nicht berührt.

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Realisierung

Realisierung:

 

Die gemeindliche Entscheidung wurde der Nachbargemeinde Klink mit Schreiben vom 22.01.2014 mitgeteilt.