25.02.2014 - 6 B-Plan 20 - Achter de Muer...

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Wortprotokoll

Frau Theuergarten leitete ein. Die Beschlussvorlage für die SV soll zum 25. 03. 2014 fertig sein.

Frau Nietiedt (A+S Nbg.): MEWA – Erschließung von Stavenstraße / Straße des Friedens, grau hinterlegte Flächen sollten im B-Plan geregelt werden. Es folgt die Variantenvorstellung 1, 1a, 2, 2a. Es sollte nicht lückenlos gebaut werden. Nur Bauanfang und Bauende sollten genau auf Grenze gebaut werden. Max. Bauhöhe sollte festgelegt werden (8 m). Frau Theuergarten schlägt vor, dass das Haupthaus vorn (Stavenstraße) immer höher sein sollte als das Hinterhaus an Achter de Muer.

J. Zarm und C. Fischer schlagen vor: 2-geschossig mit Flachdach.

H.-D. Richter: Sonderfall 2 Grundstücke → Sichtachse sollte gewährt sein.

Flexibilität in der Bebauung sollte möglich sein; offene Baugrenzen.

► Firsthöhe max. 8 m

► Baufeld:               ● Es kann geschlossen bebaut werden, aber auch einseitig offen;

                            ● Hausecke max. 3 m zurück von Grenze;

                            ● traufständige Bebauung.

► Dachneigung ab 5 ° Grad

► im Übrigen gilt Gestaltungssatzung

► Grundflächenzahl max. 0,4 mit Ausnahme bis zu 0,6 bei Berücksichtigung des ganzen Quartiers

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Beschluss:

 

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