21.10.2013 - 12 Stand Schulsozialarbeit

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Wortprotokoll

Frau Hennings

 

Die Beantragung und Abrechnung der Förderungen für die 3 Schulsozialarbeiterinnen erfolgt nun doch durch das CJD.

Die Verwaltungskosten sinken ab 2014 von 10 auf 5 % und von den durch den Landkreis gewährten Sachkosten fließen mindestens 50 % in die jeweilige Schule.

Mit dem CJD wurden Vereinbarungen geschlossen, die Finanzierung, Weiterbildung, Weisungsbefugnis u. a. regeln.

Leistungsbeschreibung und Sachstandsberichte werden vorgelegt.