21.10.2013 - 11 Finanzierung Jugendhaus
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mo., 21.10.2013
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Frau Hennings erläutert den Ausschussmitgliedern die Finanzierung des Jugendhauses.
Während die Förderung der Schulsozialarbeit ab 2014 wie in den vergangenen Jahren erfolgt, verringert sich die Förderung bei Jugendsozialarbeit aus ESF-Mitteln von derzeit 50 % um jährlich 5 %. Im Jahr 2020 soll die Förderung der Personalkosten aus ESF-Mitteln nur noch 15 % der förderfähigen Kosten betragen.
Durch Vermietung von Räumen des Jugendhauses an die Volkshochschule seit August 2013 werden in den nächsten Jahren höhere Einnahmen erzielt.
Die Wohnungsbaugesellschaft beteiligt sich ab 2013 mit einem Betriebskostenzuschuss.
