Der Bürgermeistereröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter. Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Anwesenheit werden festgestellt. Die Gemeindevertretung ist mit 7 Gemeindevertretern gem. § 30 Abs. 1 KV M-V beschlussfähig.