19.11.2013 - 6 Vorstellung und Diskussion des Konzeptes B-Plan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 19.11.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Müller erläutert, daß eine geregelte städtebauliche Ordnung in diesem Bereich nur über einen B- Plan zu erlangen ist.
Frau Niediedt vom Planungsbüro A& S Neubrandenburg gibt Erläuterungen zum Verfahren und stellt erste zeichnerische Gedanken vor:
- Durchführung eines vereinfachten Verfahrens: § 13 BauGB B- Plan der Innenentwicklung
- Es erfolgen der Beschluss zur Auslegung, der Beschluss zur Abwägung, danach kann die Bekanntmachung erfolgen
- Prüfung Relevanz Vogelschutzgebiet notwendig
- Zu beachten sind Rahmenplan, Sanierungsgebiet und Gestaltungssatzung der Stadt Röbel
- Große teile des B- Planes werden keine Festsetzungen erhalten, da sie im Innenbereich liegen
- Die Abgrenzungslinie für Festsetzungen sollte ca. 30 m von der Str. Achter de Muer liegen
- Nutzung: Wohnen und nichtstörendes Gewerbe
- Im vorderen Bereich ( Str. D. Friedens 4 ) geschlossene Bebauung und Grenzbebauung zulassen
Diskussion zur Festsetzung der Bauflächen:
- eine baulinie direkt an der Straße dürfte schwierig werden wegen Fahrzeugverkehr direkt an den Häusern
- Balkone wären nicht möglich
- Maß der baulichen Nutzung
Aufgrund des unregelmäßigen Zuschnittes der Flurstücke / Grundstücke ist es schwierig, einheitliche Festsetzungen zu treffen, die Eigentümer sollten in ihren Nutzungsmöglichkeiten möglichst wenig eingeschränkt werden. Straße Achter de Muer ist auch nicht direckt mit dem restlichen Sanierungsgebiet zu vergleichen ( hier keine Gehwege, nur einseitigen Bebauung der Straße, Übergang des Stadtgebietes von fester Besiedelung in die offene Natur )
