25.06.2013 - 11.3 Entgeltordnung für die Sportstätten der Stadt R...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

 

die Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung der Sportstätten der Stadt Röbel/Müritz

 

mit  Wirkung zum  01. August 2013.

 

Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz für die Nutzung der Turnhalle am Gotthunskamp vom 17. 07. 2001, die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz für  die Nutzung der städtischen Turnhalle am Gotthunskamp vom 05. 11. 2002 und die Gebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz für die Nutzung des Sportplatzgebäudes auf dem Friesensportplatz vom 07. 10. 2003 außer Kraft.

 

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Realisierung

Realisierung:

 

 

Die Entgeltordnung ist im Müritz-Anzeiger Nr. 14 am 13. Juli 2013 veröffentlicht worden und zum 01.08.2013 in Kraft getreten.