25.06.2013 - 11.4 Entgeltermäßigung für Röbeler Vereine
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.4
- Gremium:
- Stadtvertretung Röbel/Müritz
- Datum:
- Di., 25.06.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Annett Schulz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt für die außerschulische Nutzung der Sportstätten in der Stadt Röbel/Müritz den ortsansässigen Vereinen und der Volkshochschule eine Ermäßigung des Entgeltes einzuräumen.
Das Nutzungsentgelt für Trainingszeiten oder Wettkämpfe beträgt ab dem 01. August 2013 8,00 €/Stunde und Feld für die Nutzung der Sporthalle, Am Gotthunskamp, 4,00 €/Stunde für die Nutzung der Sporthalle, Schulstraße 20 und 3,00 €/Stunde für die Nutzung des Sportplatzes einschl. 2 Umkleidekabinen.
Trainingszeiten und Wettkämpfe von Kindern und Jugendlichen (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) ortsansässiger Röbeler Vereine, städtischer Jugendeinrichtungen und der Feuerwehr sind kostenfrei.
Der Beschluss des Hauptausschusses vom 15.03. 2004 wird zum 01.08.2013 aufgehoben.
