30.05.2013 - 6.3 Sanierung und Neugestaltung Töpferwal...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Finanzausschuss Röbel/Müritz
- Datum:
- Do., 30.05.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
Wortprotokoll
Herr Westerkamp bringt die Vorlage ein.
Herr Schwemer fragt nach dem Baubeginn durch die AWO.
Herr Müller antwortet, dass der Termin leider immer wieder verschoben wurde.
Wahrscheinlich würde erst 2014 begonnen werden und der Bau erst 2015 fertig gestellt sein.
Er regt an, dass Herr Tillegant doch mal direkt mit Herrn Ollinyek sprechen sollte und dann
darüber in der Zeitung informieren sollte.
Auf die Frage von Herrn Hagen nach den zu erwartenden Schäden an der 2014 neu errichteten Straße, antwortet Herr Müller, dass die Stadt lange genug guten Willen gezeigt hätte. Die Parkplätze werden 2013 fertig und dann muss die Straße folgen.
Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt im Rahmen der Städtebauförderung die Durchführung der Erschließungsmaßnahme „Sanierung und Neugestaltung Töpferwall - Bauabschnitt Straße Töpferwall -“.
Die Maßnahme umfasst als 3. Bauabschnitt der Sanierung und Neugestaltung des Quartiers Töpferwalls die Erneuerung des Straßenkörpers, die bauliche Anpassung an den bereits realisierten - Bauabschnitt Freianlage - sowie die Erneuerung und Ergänzung der Straßenentwässerung. - Der Gesamtkostenaufwand für die Herstellung der Straße beträgt gem. Kostenschätzung (brutto) ca. 230,0 T€
- Finanzierung
3.1 Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das Städtebauförderungsprogramm der Stadt Röbel/Müritz (Aufstellung der Kosten und Finanzierung siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage).
3.2 Die Stadt Röbel/Müritz hat gem. Städtebauförderrichtlinie M-V 2011 einen zusätzlichen Eigenanteil von 15 % an den Städtebauförderungsmitteln (entspricht ca. 34,0 T€) zu tragen. Des Weiteren sind gem. der Städtebauförderrichtlinie 2011 für nicht förderfähige Maßnahmen ca. 3,6 T€ zusätzliche städtische Mittel aufzubringen.
