30.05.2013 - 6.1 Entgeltermäßigung für Röbeler Vereine

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Wortprotokoll

Herr Westerkamp bringt die Vorlage ein und berichtet über die Beratung im Kultur- und Sozialausschuss. Herr Schwemer regt an, dass die Vereine nicht nur bei der Stadt finanzielle Unterstützung, sondern sich auch verstärkt an den Landkreis wenden.

Herr Ollenburger antwortet, dass das bereits versucht wird und im Kultur- und Sozialausschuss auch über diese Problematik diskutiert wurde.

Frau Krugmann bemerkt, dass die alte Satzung lange Bestand hatte und die eigenen Vereine ja weiter gefördert werden.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt für die außerschulische Nutzung der Sportstätten in der Stadt Röbel/Müritz den ortsansässigen Vereinen und der Volkshochschule eine Ermäßigung des Entgeltes einzuräumen.

Das Nutzungsentgelt für Trainingszeiten oder Wettkämpfe beträgt ab dem 01. August 2013 8,00 €/Stunde und Feld für die Nutzung der Sporthalle, Am Gotthunskamp, 4,00 €/Stunde für die Nutzung der Sporthalle, Schulstraße 20 und 3,00 €/Stunde für die Nutzung des Sportplatzes einschl. 2 Umkleidekabinen.

 

Trainingszeiten und Wettkämpfe von Kindern und Jugendlichen (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) ortsansässiger Röbeler Vereine, städtischer Jugendeinrichtungen und der Feuerwehr sind kostenfrei.

 

Der Beschluss des Hauptausschusses vom 15.03. 2004 wird zum 01.08.2013 aufgehoben.

 

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