26.03.2013 - 10.7 Sanierung Mauerstraße

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller berichtet über die bisher erfolgte Bürgerbeteiligung:

Zu keiner der Straßenbaumaßnahmen im Röbeler Sanierungsgebiet, und wir sanieren hier

inzwischen seit 20 Jahren, gab es eine so umfangreiche Bürgerinformation / Bürgerbeteiligung wie zur Mauerstraße.

Eine erste Information mit der Gelegenheit zur Diskussion gab es für die Anlieger dieser Straße bzw. die Garagenbesitzer (Anmerkung: viele der Garagenbesitzer wohnen gar nicht in der Mauerstraße) am 7. Juni 2012. Danach fanden mehrere Einzelgespräche betroffener Bürger mit dem Bauamt bzw. dem Bürgermeister statt. Am 13. November 2012 wurde anlässlich der öffentlichen Bauausschusssitzung der erste Entwurf der Straßensanierung vorgestellt. Obwohl dies die Hauptsatzung der Stadt grundsätzlich ausschließt, wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine öffentliche Diskussion zugelassen. Am 22. Januar 2013 erfolgte die obligatorische Bürgerinformation / Bürgerversammlung zum aktuellen Planungsstand. Letztendlich fand am 19. Februar die die Beschlussfassung der Stadtvertretung am 26. März 2013 vorbereitende öffentliche Bauausschusssitzung statt. Darüber hinaus befassten sich die Fraktionen der Stadtvertretung wie auch die Verwaltung intensiv mit den Vorschlägen und Anregungen des Schreibens der „Bürgerinitiative Mauerstraße“ vom 6. März 2013. Zu den hier angesprochenen 4 Problemfeldern wird wie folgt Stellung genommen:

 

● Problem 1 „Stellplätze für Mülltonnen“:

Stellplätze für die Abholung von Mülltonnen wird es auch künftig im öffentlichen Raum geben. Sollten, was derzeitig nicht erkennbar ist, die neu gepflasterten städtischen Flächen vor den Privatgrundstücken nicht ausreichen, werden entsprechende Möglichkeiten geschaffen. Es wird jedoch keine separaten Stellflächen für jedes Grundstück geben. Dies ist auch bisher in Röbel nicht üblich.

 

● Problem 2 „Straßenbeleuchtung“

Stadtvertretung und Verwaltung haben sich ganz bewusst für den Einsatz von LED-Leuchten entschieden. Hier spielten auch Kostenerwägungen sowohl für die Anschaffung als auch den Betrieb dieser Lampen eine Rolle. Ein „Systembruch“ zur Röbeler Altstadtleuchte ist nicht zu erkennen. Das Prinzip LED-Leuchte setzt sich entlang der ehemaligen Stadtmauer, beginnend Achter dei Muer, über den Töpferwall nunmehr folgerichtig auch in der Mauerstraße fort.

 

● Als Problem 3 und 4 wird der geplante Abriss der Garagen gesehen:

Garagen sind lt. Wikipedia … Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge, meist Pkw. Und genau für Pkw wurden diese Garagen weit vor der Wende 1990 auf städtischem Grund gebaut. Zwischenzeitlich dienen diese Garagen mangels entsprechender eigener Möglichkeiten von Hauseigentümern teilweise als Nebengelass. Wie bereits angemerkt auch von Hauseigentümern, die gar nicht in der Mauerstraße wohnen. Bereits mit der Rahmenplanung für die Sanierung der Röbeler Innenstadt beschloss die Stadtvertretung am 14. Dezember 1993, natürlich in die Zukunft gerichtet, den Abriss der Garagen in der Mauerstraße aus stadtgestalterischen Gründen. Das Erscheinungsbild der Garagen wurde also bereits vor 20 Jahren als stadtbildbeeinträchtigend empfunden. Es ist daher nur folgerichtig, dass die heutige Stadtvertretung zu den Grundsätzen der Rahmenplanung steht. D. h. mit den Beschlussfassungen zur vorliegenden Planung der Mauerstraße haben sich sowohl der Bauausschuss, der Finanzausschuss als auch der Hauptausschuss jeweils einstimmig auch zum Abriss der Garagen bekannt.

 

In einer gesondert angeforderten Stellungnahme teilte im Übrigen am 11. Dezember 2012 unsere Stadtarchitektin der Firma A + S folgendes mit:

• der Garagenbestand in der Mauerstraße ist ein städtebaulicher Missstand  

  und untypisch für den Altstadtrand;

• die vorhandenen Garagen sind auch durch Aufwertung nicht geeignet, den

  Gestaltungsanspruch zu erfüllen;

• zur beabsichtigten Aufwertung der Straße ist die Garagennutzung kontraproduktiv

usw.

 

Zusammenfassend bleibt festzustellen, alle mit diesem Thema befassten Fachausschüsse halten die auf der heutigen Stadtvertreterversammlung zur Disposition stehende Beschlussvorlage einschließlich der Freiflächengestaltung einstimmig für plausibel. Es wird davon ausgegangen, dass insbesondere das bislang nicht gelöste Parkplatzproblem für die im weitläufigen Kreuzungsbereich Hohe Straße /  Mauerstraße gelegenen Arztpraxen, die Apotheke und die Handelseinrichtungen in diesem Zuge mit geklärt werden kann. Sicherlich ist dadurch eine gewisse Erhöhung des Verkehrsaufkommens in der Mauerstraße zu erwarten. Das Entstehen eines allgemeinen Durchgangsverkehrs bzw. Suchverkehrs erscheint allerdings allein durch die Lage der Straße ausgeschlossen. Verkehrsberuhigend und verkehrssichernd in dieser auf Schrittgeschwindigkeit (Verkehrszeichen Nr. 325) beschränkten Einbahnstraße wird darüber hinaus der von der Verkehrsbehörde geforderte Einbau von verkehrsberuhigenden Elementen / Plateauaufhöhungen wirken.

 

Herr Sprick bezieht sich auf einen Zeitungsartikel und erinnert an den Sinn und Zweck der Städteplanung. Von Beginn an ist Frau Lange von der BIG Städtebau federführend für die Planung tätig. 

Im Rahmenplan, der bereits seit 1993 gültig ist, sind der Ankauf und Abriss der Garagen enthalten. Auch nach der Baugestaltungssatzung sind diese Gebäude nicht zulässig.

Die Anwohner können sich bei den wöchentlichen Baurrapporten über den Stand der Arbeiten informieren und Anfragen stellen. Als gelungene Lösung führt er die Hanne-Nüte-Straße und den Mönchkirchhof an.

 

Frau Schoenfelder berichtet, dass der Brief der Bürgerinitiative in der Fraktion  Die Linke sehr ernst genommen wird. Frau Krugmann und Frau Schoenfelder haben zu dieser Problematik Gespräche mit den Anwohnern der Straße geführt. Im Ergebnis dieser Gespräche wurde festgestellt, dass diese Bürger  kein Problem mit dem Garagenabriss haben.

 

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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt im Rahmen der Städtebauförderung die Durchführung der Erschließungsmaßnahme „Sanierung Mauerstraße“.
    Die Maßnahme umfasst die Erneuerung des Straßenkörpers, die Freiraumgestaltung, die Anlage von Stellplätzen, die Neugestaltung des Durchgangs zum öffentlichen Parkplatz sowie die Erneuerung und Umverlegung stadttechnischer Versorgungsmedien.
  2. Der Gesamtkostenaufwand (Kostenaufschlüsselung ist im Sachverhalt zum Beschlussvorschlag enthalten) für die Baumaßnahme wird einschließlich der Leistungen der MEWA ca. 566,1 T betragen.
  3. Finanzierung

3.1              Die Finanzierung der Maßnahme (Aufteilung der Förderung und Kostentragung siehe Sachverhalt zum Beschlussvorschlag) erfolgt über das Städtebauförderungspro-gramm der Stadt Röbel/Müritz. Die MEWA trägt anteilig Kosten am Regenkanal.

3.2              Die Stadt Röbel/Müritz hat gem. Erlass 01/2010 des MVBL einen zusätzlichen Eigenanteil von 15 % an den Städtebauförderungsmitteln -entspricht ca. 73,9 T€- zu tragen. Des Weiteren sind für nicht förderfähige Maßnahmen ca. 31,7 T zusätzliche städtische Mittel aufzubringen.

 

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