18.05.2026 - 8.1 Billigung des Vorentwurfes zum vorhabenbezogene...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow beschließt:

 

  1. der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt zukünftig die Bezeichnung „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 04 „Solaranlage Kiesgrube Wackstow“ der Gemeinde Bütow“.

 

  1. die Änderung des Geltungsbereichs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 „Solaranlage Kiesgrube Wackstow“ der Gemeinde Bütow.

 

Der Geltungsbereich (Größe 9,36ha/ zuvor 9,90 ha – siehe Anlage 1) umfasst in der Gemarkung Wackstow, Flur 1, die Flurstücke:

  • 7/10 teilweise (tlw.), 7/11 tlw, 8/3 tlw (hier: geringfügige Veränderung auf Grund von Entlassung der Flächen aus der Bergaufsicht)
  • 9/2 tlw., 19/17 tlw. und
  • 19/19 tlw. (Veränderung auf Grund von Herausnahme des öffentlich gewidmeten Weges aus dem Geltungsbereich)
  1. der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04 „Solaranlage Kiesgrube Wackstow “ der Gemeinde Bütow (Stand 20.04.2026) mit der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht (Stand 04.03.2026) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
     
  2. die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04 „Solaranlage Kiesgrube Wackstow“ der Gemeinde Bütow erfolgt nach § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet.
    Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz. Die Internetseite zur Einsichtnahme in die Unterlagen und die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     
  3. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
     
  4. die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
     

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

5

5

3

1

1

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage