18.02.2026 - 10 Generaldebatte deutliche Erhöhung Grundsteuer B...

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Wortprotokoll

Zu diesem TOP trägt der Bürgermeister vor. Die Einführung einer sogenannten Grundsteuer C soll alle die Grundstücke betreffen, die in einem B-Plan-Gebiet und Grundstücke, die im Innenbereich nach § 34 BauGB liegen, und bebaut werden können (bebaubare, aber nicht bebaute Flächen). Ziel ist, wer kauft und nach 5 Jahren noch nicht bebaut hat, soll höhere Steuern bezahlen. Prüfung durch das Amt.

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