26.02.2026 - 8 Anträge und Anfragen der Gemeindevertreterinnen...

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Wortprotokoll

Herr Etzold:

- verliest Antwort der Justiziarin zur Erläuterung der Hauptsatzung:

Im Ergebnis

1. in der Regel der Bauausschuss über das gemeindliche Einvernehmen und die Ausübung

des Vorkaufsrecht zu beraten hat und

2. ein Widerspruch zwischen § 5 Abs. 6 Hauptsatzung Sietow und § 6 Abs. 4 Hauptsatzung

Sietow in Bezug auf die Aufgabengebiete „gemeindliches Einvernehmen“ und

„Vorkaufsrecht“ nicht besteht.

- Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität, 50.000 Euro für eine investive Maßnahme. Erklärung dazu wurde an GemV verschickt.

- Einladung Jahrestreffen 2026 Partnerschaft für Demokratie 13.03.2026

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