04.02.2026 - 7.1 Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Ver...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz beschließt:

  1. gemäß § 16 Baugesetzbuch (BauGB) für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 02 „Bootsschuppen am Müritzhals“ OT Gneve die anliegende Satzung über eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB.
    Der Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst das Gebiet des Bebauungs­planes Nr. 02 „Bootsschuppen am Müritzhals“ OT Gneve der Gemeinde Südmüritz.
    Im Geltungsbereich dieser Veränderungssperre dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und/oder baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.
     
  2. die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist über den Beschluss über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 02 „Bootsschuppen am Müritzhals“ OT Gneve der Gemeinde Südmüritz in Kenntnis zu setzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

9

9

8

1

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000650&TOLFDNR=1014674&selfaction=print