02.03.2026 - 10 Beratung über ein KFZ für die Gemeinde Buchholz

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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung berät über die Anschaffung eines KFZ für die Gemeinde. Zusammenfassend wird festgestellt, dass eine wirtschaftliche Nutzung wahrscheinlich nicht erreicht werden kann. Die Anschaffungskosten sowie die Folgekosten wie Wartungen, Reparaturen und nicht zuletzt die Kraftstoffkosten würden den Haushalt der Gemeinde stark belasten.

 

Es wird sich darauf geeinigt, dass der Gemeindearbeiter, wie bisher, sein privates KFZ für dienstliche Fahrten im Amtsgebiet nutzen kann. Sein Wegegeld kann über die Gemeinde und unter Vorlage eines geführten Fahrtenbuchs abgerechnet werden. Hierbei bedarf es noch einer Prüfung, ob der Satz von 30 Cent/km oder 35 Cent/km angewandt werden soll. Herr Tietze nimmt diesbezüglich Kontakt mit der Verwaltung auf.

Der Gemeindearbeiter ist für die Dienstfahrten über die Kommunale Schadenausgleichkasse (KSA) abgesichert.