02.03.2026 - 9 Beratung über die Verwendung des Sondervermögen...

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Wortprotokoll

Herr Tietze berichtet über die Teilnahme an der "Bürgermeisterinnen- und Bürgermeisterkonferenz MV" in Güstrow. Auf dieser wurde über die Verwendung des Sondervermögens aus dem Bundeshaushalt informiert, welches den Ländern und Kommunen zukommen soll. Jede Gemeinde in MV soll 50.000 EUR, unabhängig von der Größe, erhalten. Diese Summe kann sowohl für Unterhaltungs- als auch für Investitionsmaßnahmen verwendet werden. Die Mittel sollen zeitnah und in voller Höhe in den Wirtschaftskreislauf fließen, um die Konjunktur zu beleben. Herr Tietze bittet um Vorschläge für welche Maßnahmen das Sondervermögen verwendet werden könnte.

 

Herr Fabsich schlägt vor die Mittel für Geräte und Ausstattungen im Bereich der Grünlandpflege zu nutzen.

Herr Dr. Ahrendt bringt ein, dass der Sonderzuschuss in den Campingplatz, das Gemeindezentrum und/oder die Wohnungen investiert werden könnte. Herr Gil Ricart sieht das ähnlich und würde lieber in längerfristige Projekte investieren. Herr Tietze ergänzt, dass die 50.000 EUR ebenfalls verwendet werden können, um einen höheren Eigenmittelanteil bei der Förderung von anderweitige Großprojekten vorweisen zu können. Diese Hebelwirkung kann somit die Generierung von Fördermitteln begünstigen. Diese Option kann für Förderprogramme rückwirkend ab dem 01.01.2025 in Anspruch genommen werden. Es entsteht eine rege Diskussion.