24.02.2026 - 10.10 Beschluss zur Übernahme einer Ausfallbürgschaft...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt gem. § 57 Abs. 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) und nach Genehmigung durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde, die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 80% des Gesamtdarlehens, maximal bis zu einer Bürgschaftssumme in Höhe von 540.000 Euro, zugunsten der Röbel/Müritz Tourismus (RMT) GmbH für den Neubau des Rezeptionsgebäudes auf dem Campingplatz Pappelbucht.

Die Avalprovision beträgt jährlich 2% der Bürgschaftssumme.

Der Bürgermeister der Stadt Röbel/Müritz und seine Stellvertretung werden gem. § 38 Abs. 6 KV M-V ermächtigt die Bürgschaftserklärung zu unterzeichnen.

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

17

13

12

0

1

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Mit Beschlussfassung der Übernahme einer Ausfallbürgschaft wurde der Antrag auf Genehmigung an die untere Rechtsaufsichtsbehörde gestellt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000618&TOLFDNR=1015008&selfaction=print