Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Mitglieder und Gäste. Die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Anwesenheit werden festgestellt. Der Bauausschuss ist mit 9 anwesenden Mitgliedern gem. § 30 Abs. 1 KV M-V beschlussfähig.