26.03.2026 - 5 Auftrag an das Amt: Straßenbeleuchtung Wildkuhl...

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Wortprotokoll

11.02.2026 Anfrage Anwohner Wildkuhler Str. in Erlenkamp, wünschen eine Straßenbeleuchtung und eine Geschwindigkeitsbegrenzung als Anlieger an der Gemeindestraße. Aus der Anfrage ergibt sich folgender Auftrag an das Bauamt: Befindet sich die Straße in Gemeindeeigentum? Besteht eine Verpflichtung zur Errichtung einer Straßenbeleuchtung? Im Bereich der Straße befindet sich eine Senke, die ggf. eine Gefahrenquelle darstellt. Liegt diese im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Bütow oder der Gemeinde Bollewick?

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Die Wildkuhler Straße in Erlenkamp steht im Eigentum der Gemeinde Bütow. Die Gemeinde Bütow ist somit Träger der Straßenbaulast.

Eine grundsätzliche Beleuchtungspflicht aller Straßen und Wege gibt es nicht. Nach der Rechtsprechung besteht wegen des Ausmaßes des Straßen- und Wegenetzes und der beschränkten finanziellen Mittel der Kommunen nur eine Pflicht zur Beleuchtung konkreter Gefahrenbereiche.

Die Absenkung in der Fahrbahn ist bekannt. In Abstimmung mit dem Ordnungsamt besteht noch kein Handlungsbedarf. Bei Einhaltung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ist die Absenkung ohne Gefährdung befahrbar.