09.12.2025 - 14.1 Satzungsbeschluss zur Satzung über den vorhaben...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:

 

  1. aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt­machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257), in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V. S. 270), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18.03.2025 (GVBl. M-V S. 130, 136) beschließt die Gemeindevertretung Fincken die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Sondergebiet Solarenergie Kaeselin/Brautweg“ der Gemeinde Fincken, bestehend aus der Planzeichnung (Teil  A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung.
     
  2. die Begründung wird gebilligt.
     
  3. die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Sondergebiet Solarenergie Kaeselin/Brautweg“ bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
    Die Erteilung der Genehmigung ist alsbald ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
     
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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

8

8

8

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

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