01.12.2025 - 8.5 Annahme von Spenden und sonstigen Zuwendungen 2025

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V beteiligen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

7

7

7

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

 

 Der Spendenbericht 2025 für die Gemeinde Leizen wird in Form einer elektronischen Akte an den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde übergeben. Anschließend erfolgt die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung im Müritz Anzeiger.

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Anlagen zur Vorlage