18.12.2025 - 9.3 Annahme von Spenden und sonstigen Zuwendungen 2025

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V beteiligen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

13

11

11

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Der Spendenbericht 2025 für die Gemeinde Rechlin wird in Form einer elektronischen Akte an den Landkreis

Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde übergeben. Anschließend erfolgt

die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung im Müritz Anzeiger.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000584&TOLFDNR=1014364&selfaction=print