13.11.2025 - 11.1 Entscheidung über die Inanspruchnahme von Förde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

¼ der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung beantragt eine namentliche Abstimmung zu diesem TOP.

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Alle Gemeindevertreter stimmen dem Antrag auf namentliche Abstimmung zu.

Ein Gemeindevertreter bittet um eine Ergänzung in der Variante B im Beschlussvorschlag.

 

Aufgrund der geringen Resonanz in der Bevölkerung und dem Desinteresse zum Nahwärmenetz ist es wirtschaftlich nicht zu vertreten, ein Nahwärmenetz aufzubauen.

 

Es ist nicht abzusehen, wie die Bürger in 10 Jahren darüber denken, wenn die Heizungsreparaturen anstehen.

Andererseits haben bereits viele Haushalte ihre Heizungen erneuert und sehen keine Veranlassung in eine Nahwärmeversorgung zu wechseln.

 

Beschluss:

Variante B – Abbruch des Projektes
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow beschließt, den Fördermittelbescheid vom 24.09.2025 nicht in Anspruch zu nehmen. Die Fördermittel werden an das BAFA zurückgegeben und das Projekt „Nahwärmenetz Bütow OT Bütow“ wird nicht weiterverfolgt.

Aufgrund der geringen Resonanz in der Bevölkerung und dem Desinteresse zum Nahwärmenetz ist es wirtschaftlich nicht zu vertreten, ein Nahwärmenetz aufzubauen.

 

In der namentlichen Abstimmung entscheiden sich alle 6 anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung für diese Variante.

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

6

6

6

0

0

JA

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Am 19.11.2025 hat die Verwaltung ein Schreiben an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übersandt und mitgeteilt, dass die Gemeindevertretung beschlossen hat, die Fördermittel nicht in Anspruch zu nehmen. Mit Schreiben vom 04.12.2025 wurde der Verwaltung der Aufhebungsbescheid übersandt. Der urspüngliche Zuwendungsbescheid vom 24.09.2025 verliert somit seine Gültigkeit.

 

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