15.10.2025 - 6.1 Auftrag an das Amt: Gefahrenquelle Hecke Zielow...

Reduzieren

Wortprotokoll

Ein Bürger erläutert, dass die Ausfahrt von seinem Grundstück aufgrund einer Hecke eine Gefahrquelle darstelle. Diese Hecke befindet sich an einer Bushaltestelle in der Zielower Straße. Weiterhin ist die Sicht nach links zur Kreuzung durch parkende Autos eingeschränkt. Die Gemeindearbeiter haben sich geäußert, dass sie diese Hecke nicht schneiden.

 

Auftrag an das Amt.

Herr Schröder: Es müsse geklärt werden, wie hoch die Hecke sein darf. Wenn es eine Gemeindehecke ist, wer diese zu schneiden hat. Im Kreuzungsbereich sollte Sichtfreiheit (Bushaltestelle ist aus Glas) gegeben sein. Wie sind die Regelungen? Kann die Hecke entfernt werden oder kleiner geschnitten werden? Bitte Prüfung durch Amt.