09.10.2025 - 5.1 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Beb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Bürgermeister informiert über das Gespräch mit den Bürgern, die sich als Gegner des Projektes vor dem Haus des Gastes und des Bürgers versammelt haben. Anschließend stellt der Bürgermeister die Beschlussvorlage vor und verweist auf die vielen Planungsvorgänge in der Gemeinde Rechlin. Das Projekt wurde bereits im Hauptausschuss vorgestellt und von den Gemeindevertretern positiv bewertet. Die Gemeindevertretung hat im öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung am 14.05.2025 den Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines förmlichen Bauleitverfahrens gefasst, nachdem das Projekt noch einmal öffentlich vorgestellt wurde.

Der Bürgermeister beantragt die Zulassung von Fragen der anwesenden Einwohner zu diesem Thema, obwohl das Thema auf der Tagesordnung steht. Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

Es werden Fragen von den Einwohnern zu diesem Thema zugelassen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

Frage eines Einwohners: Ist das eingeleitete Verfahren für eine Person auch übertragbar auf andere Investoren?

Antwort:  Nein, da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt.

Weitere Fragen werden nicht gestellt.

Der Bürgermeister stellt den von der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschlag zur

Abstimmung.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:

 

  1. die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wakevida Wake- und Aquapark Müritz“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung eines Wake- und Aquaparkes auf dem Claassee in der Gemeinde Rechlin.
    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt die Bezeichnung Nr. 32 „Wakevida Wake- und Aquapark Müritz“ der Gemeinde Rechlin.
    Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wakevida Wake- und Aquapark Müritz“ gelten soll, ist im südlichen Teil des Claassee gelegen und umfasst einen Teil des Flurstückes 1/120 der Flur 3 Gemarkung Rechlin.
    Der Geltungsbereich ist in beiliegendem Lageplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
    Ziel und Zweck der Planung sind:
    - die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Wake- und Aquapark“
  2. der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32 „Wakevida Wake- und Aquapark Müritz“ der Gemeinde Rechlin ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.
  4. die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Vorhabenträger einen Entwurf zu einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch als vertragliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Vorhabenträger auszuarbeiten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

13

10

9

1

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000571&TOLFDNR=1013531&selfaction=print