16.10.2025 - 17.1 Vorentwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Etzold bringt den Beschluss ein. Dieser wurde in der Ausschusssitzung ausführlich behandelt.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sietow beschließt:

 

  1. der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 03 "Erweiterung Wohngebiet Sietow Ost" der Gemeinde Sietow sowie die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Stand August 2025) gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

 

  1. der Vorentwurf inklusive Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz, Bauamt.

Die Internetseite zur Einsichtnahme in die Unterlagen und die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sowie die Nachbargemeinden werden über die öffentliche Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs.1 und 2 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
  2. der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden wird gemäß § 4b BauGB auf einen Dritten (Planungsbüro) übertragen.
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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

9

9

9

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage