24.07.2025 - 7.1 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Beb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Unter den Windrädern sollen PVA errichtet werden. Eine Einspeisung zum Umspannwerk in Röbel/Müritz, ist über die vorhandenen Leitungen möglich,

Von den Betreibern ist eine jährliche Zahlung von 20 T€ an eine Stiftung oder Verein möglich, diese müssen noch gegründet werden.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow beschließt:

  1.      die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hybridpark Bütow“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung einer großflächigen Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen im Bereich des bestehenden Windparks Bütow-Zepkow.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt zukünftig die Bezeichnung „vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hybridpark Bütow“ der Gemeinde Bütow“.

Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Hybridpark Bütow“ der Gemeinde Bütow gelten soll, umfasst in der Gemarkung Bütow, Flur 3, Teile der Flurstücke 26, 27, 40/2, 45/3 und 45/7 und ist in beiliegendem Übersichtsplan (Anlage 1) durch eine gestrichelte Linie umgrenzt. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 22 ha.

Ziel und Zweck der Planung sind:

  • die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“
  • die Berücksichtigung umweltschützender Belange durch die Ausweisung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
     
  1.      Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hybridpark Bütow“ der Gemeinde Bütow ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     
  2.      Die Verwaltung wird beauftragt, ein Zielabweichungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hybridpark Bütow” der Gemeinde Bütow beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit zu beantragen, nachdem der Vorhabenträger in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bütow die Kriterienkataloge A & B ausgearbeitet hat und diese durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow durch Beschluss bestätigt wurden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

6

4

4

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Die ortsübliche Bekanntmachung im Müritz-Anzeiger erfolgte am 13.09.2025

 

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Anlagen zur Vorlage