10.07.2025 - 10.2 Aufwandsentschädigung für Wahlvorstände Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rechlin beschließt, den Mitgliedern des Wahlvorstandes der Gemeinde Rechlin als Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit am jeweiligen Wahltag 30,00 € zuzüglich der gesetzlich Aufwandsentschädigung zu zahlen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

13

12

12

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Die Einführung der zusätzlichen Aufwandsentschädigung ist gültig ab dem 01.01.2026 in die Stammdaten eingepflegt.

 

 

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