18.06.2025 - 8.2 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Im Vorfeld wurden durch den Finanzausschussvorsitzenden Herrn Gödeke verschiedene Hebesatzvarianten durchgerechnet, gegenübergestellt und dargelegt. Nach Erörterung fassen die Gemeindevertreter folgenden abweichenden Beschluss:

 

Abweichender Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Leizen – (Hebesatzsatzung).

Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird mit 340 und der Hebesatz für die Grundsteuer B wird mit 390 festgelegt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

7

7

7

0

0

ja

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000537&TOLFDNR=1012192&selfaction=print