18.06.2025 - 7 Anträge und Anfragen der Gemeindevertreterinnen...

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Wortprotokoll

  • Lärmbelästigung/Ruhestörung durch eine Person in Leizen; Hinweis ist privatrechtlich, ggf. über einen Anruf bei der Polizei zu klären; Bgm. wird parallel das Gespräch dazu mit der Polizei suchen
  • Mähen der Straßengräben bzw. des öffentlichen Grünstreifens – wer ist verantwortlich anliegender Grundstückseigentümer oder Gemeinde? Laut Straßenreinigungssatzung ist der Anlieger bis zur Hälfte der Straße, vor dem Grundstück für Pflegearbeiten verantwortlich. Im konkreten Fall wird die Gemeinde die unebene Fläche einmal mit dem Wegehobel (der im Zusammenhang mit der Wegesanierung zum See vor Ort sein wird) glattschieben.