03.07.2025 - 6 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Eine Einwohnerin aus dem Ortsteil Spitzkuhn stellt die Frage, ob die Satzung zur PV-Anlage in Spitzkuhn durchgearbeitet wurde, da sie Bedenken bezüglich der Zufahrten für Baufahrzeuge hätte. Die großen Fahrzeuge seien für die Eichenallee zu groß. Sie schlägt die Möglichkeit einer alternativen Zufahrt vor.

Ein weiterer Einwohner weist auf das Thema der Blendwirkung hin und meint, dass die Grundstücke der Einwohner im Sichtfeld der Anlage wären, was wiederum nicht rechtens wäre. Der Photovoltaik-Berater Herr Garbe entgegnet, dass fortan die Möglichkeit bestünde, Eingaben zu den zuvor genannten Themen beim Amt gemacht werden könnten, woraufhin Antworten folgen würden, beziehungsweise Änderungen bei der Planung und der Ausführung in Betracht kämen. Der aktuelle Entwurf sei ja nur eine Planungsanzeige und noch änderbar. Die BGMin versichert, dass Eingaben zu dem Thema beim Amt möglich seien. Herr Garbe erwähnt, dass ein Blendgutachten individuell nach Anhörung der Öffentlichkeit noch erfolgen werde.

Eine andere Einwohnerin gibt zu bedenken, dass eine Agri-PV-Anlage anders als eine herkömmliche PV-Anlage sei und fragt nach den Maßen der Module im flachen und im aufgerichteten Zustand. Herr Garbe erläutert die Maße in den unterschiedlichen Stellungen. Die Einwohnerin gibt zu bedenken, dass bei einer positiven Abstimmung am heutigen Abend kein immissionsrechtliches Gutachten mehr möglich sein. Diese Aussage verneint Herr Garbe und wiederholt, dass heute nur über den Vorentwurf abgestimmt würde. Mehrere Einwohner stören sich am Begriff „Satzung“. Die BGMin teilt ihre Erfahrung bei der PV-Anlage in der ehemaligen Kieskuhle in Wildkuhl, in der sich viele Wildpflanzen unter der PV-Anlage angesiedelt hätten und die gesamte Fläche gut begrünt sei. Sie gibt zu bedenken, dass eine Bepflanzung durch Hecke und Blühstreifen und die dadurch verringerte Erosion eine Verbesserung darstellen würde. Ein Einwohner gibt jedoch zu bedenken, dass die Topografie in Bezug auf Starkregen wichtig sei. Er verwies in dem Zusammenhang auf eine Studie des Fraunhofer Instituts, in der von einer verstärkten Gefahr Ausschwemmungen die Rede sei, weshalb bestehende Hänge nicht genug geschützt seien. Die BGMin erklärt, dass der Abstand zu bestehenden Grundstücken die Breite der zu pflanzenden Hecke plus 200 Meter betragen und ein Graben gegen Ausspülungen angelegt würde.

Der Einwohner fragt nach der Haftung, wenn es doch zu Schäden käme. Herr Garbe erklärt, dass in diesem Fall die Haftpflichtversicherung des Betreibers greifen würde. Eine Einwohnerin erkundigt sich nach der Regelung bei auftretenden Schäden durch Baufahrzeugen. Herr Schultz meint, dass diese Themen Inhalt eines Durchführungsvertrags seien. Die BGMin ergänzt, dass bestehende Gräben bestehen blieben (zum Schutz der Privatgrundstücke) und dass Anmerkungen zu Fehlern im Vorentwurf/Satzung wichtig und angebracht seien. Herr Schultz erkundigt sich, ob bereits ein Nutzungskonzept besteht. Herr Garbe erklärt, es seien momentan lediglich die Grundflächenzahl (GRZ) und die Gesamtfläche bekannt und ergänzt, dass es unterschiedliche Kategorien in den Modulausführungen gäbe. Eine Anwohnerin erkundigt sich, ob eine kleinere Bauweise der geplanten Module möglich sei, woraufhin Herr Garbe erklärt, die Bauweise noch nicht festgelegt sei und durch Forderungen der unteren Naturschutzbehörde nach Blendgutachten noch Änderungen in der Bauweise denkbar wären.


Ein anderer Einwohner informiert darüber, dass die Autos im Wiesenweg sehr schnell fahren würden und erkundigt sich nach einer Geschwindigkeitsreduktion. Die BGMin weist darauf hin, dass das Aufstellen eines 30er-Schilds in diesem Bereich denkbar sei, wohingegen die Einstufung und Beschilderung als Spielstraße weniger leicht möglich sei. Auf die Anfrage hin, ob die Versetzung des Ortseingangsschildes an der LK MSE 24 eine Option sei, erklärt die BGMin, dass sie sich dazu im Amt erkundigen würde.