14.05.2025 - 7.4 Grundsatzbeschluss Wakeboardanlage im Bereich B...

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Wortprotokoll

Zur beabsichtigten „Wakeboardanlage“ auf dem Claassee trägt Herr Jannis Winkel wie folgt vor:

 

  • Wakeboarden und Wasserski soll auch an der Müritz stattfinden
  • Verleih von Wassersportequipment
  • Errichtung eines kleinen Aquaparkes
  • Wakeboardanlage ist Wasserspaß zwischen zwei fest installierten Masten, Verankerung im Boden
  • Anlage läuft ruhig mit 45 db
  • Wirtschaftshaus erforderlich – Maße 12x4m, 3m hoch
  • Prüfung der Wasserqualität hat stattgefunden – Claassee hat Badewasserqualität
  • Eventuelle Übernahme der Gaststätte Tante Ju

 

Herr Ringguth und Herr Mogck erläutern:

  • mit dem Vorhaben muss in planungsrechtliche Festsetzung des B-Planes eingegriffen werden

 

Lösung folgender Probleme erforderlich:

  • Klärung der Anbindung am Ufer (Biotop)
  • Landseitige Anbindung (Parkplätze)
  • Verankerung der technischen Anlagen auf dem Seegrund
  • Munitionsbelastung
  • Eventuelle Störung der Makrophyten – Stellungnahme Stalu

 

Bauvoranfrage wäre in diesem Fall sinnlos. Wenn Gemeinde Grundsatzbeschluss fasst, dann muss über zwei Altennativen beschlossen werden.

1. vorhabenbezogenen B-Plan, Herr Winkel wäre in seinen Entscheidungen frei.

2. Angebots-B-Plan, dann öffentliche Ausschreibung erforderlich

 

Nach kurzer Diskussion beschließt die Gemeindevertretung Rechlin, dem Vorhaben zur Errichtung einer Wakeboardanlage 2.0 im Bereich B-Plan Nr. 15 Hafen Claassee un der Vorbereitung einer B-Planänderung für das vorgestellte Vorhaben zuzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

13

11

10

1

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.