15.04.2025 - 4.2 Anlagerichtlinie der Gemeinde Bütow

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Sommer macht Ausführungen zur Anlagenrichtlinie.

Die Gemeinde darf nur sichere Geldanlagemöglichkeiten nutzen z.B. Termingelder Tagesgelder, Sparbriefe bei Kreditinstituten

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow beschließt die Grundsätze für Geldanlagen der Gemeinde Bütow (Anlagerichtlinie).

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

6

6

6

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage