28.03.2025 - 7.2 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Bürgermeisterin erläutert die Voraussetzung und die Bedeutung der Festsetzung der Hebesätze. Um die vom Gericht vorgesehene Einkommensneutralität (Aufkommen im Jahr 2024 ca. 21.691 €)  einzuhalten werden die Hebesätze für

Grundsteuer A  mit 350

Grundsteuer B mit 358

neu ab 01.01.2025 festgesetzt. Auf der Grundlage der bisher bekannten Messbeträge werden voraussichtlich im Jahr 2025 dann 21.692 € vereinnahmt.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt bei 380.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kieve beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Kieve – (Hebesatzsatzung).

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

7

7

7

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

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