28.03.2025 - 7.2 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Gemeindevertretung Kieve
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kieve
- Datum:
- Fr., 28.03.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Johannes Sommer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Bürgermeisterin erläutert die Voraussetzung und die Bedeutung der Festsetzung der Hebesätze. Um die vom Gericht vorgesehene Einkommensneutralität (Aufkommen im Jahr 2024 ca. 21.691 €) einzuhalten werden die Hebesätze für
Grundsteuer A mit 350
Grundsteuer B mit 358
neu ab 01.01.2025 festgesetzt. Auf der Grundlage der bisher bekannten Messbeträge werden voraussichtlich im Jahr 2025 dann 21.692 € vereinnahmt.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt bei 380.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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56,3 kB
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